Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
IT-SUED GmbH & Co. KG, Enzianstr. 12, 88436 Eberhardzell-Oberessendorf
§ 1 Allgemeines
- Die IT-SUED GmbH & Co. KG führt sämtliche Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus.
- Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der IT-SUED GmbH & Co. KG ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
§ 2 Angebote
- Angebote der IT-SUED GmbH & Co. KG sind freibleibend und unverbindlich.
- Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
§ 3 Vertragsschluss
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung der IT-SUED GmbH & Co. KG, durch Ausführung der Lieferung oder Leistung, durch Inanspruchnahme oder Abruf der Leistung durch den Auftraggeber oder durch sonstige, auch mündliche oder konkludente Vereinbarung zwischen den Parteien zustande.
- Ein Vertragsschluss kann insbesondere auch darin liegen, dass auf Grundlage von Abstimmungen zwischen den Parteien Leistungen begonnen oder Termine vereinbart werden (z. B. im Rahmen von Projektbesprechungen, telefonischen Absprachen oder der untermittelbaren Umsetzung beauftragter Leistungen).
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Preise gelten ab Geschäftssitz der IT-SUED GmbH & Co. KG in 88436 Eberhardzell-Oberessendorf, zuzüglich Transport- und Verpackungskosten.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die IT-SUED GmbH & Co. KG ist berechtigt, bei wiederholtem Zahlungsverzug Vorauskasse zu verlangen oder bestehende Verträge zu kündigen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
- Die von der IT-SUED GmbH & Co. KG gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der IT-SUED GmbH & Co. KG (Vorbehaltsware).
- Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuverarbeiten oder zu veräußern, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der IT-SUED GmbH & Co. KG nachkommt.
- Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags (einschließlich Umsatzsteuer), die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen, an die IT-SUED GmbH & Co. KG ab. Die IT-SUED GmbH & Co. KG nimmt diese Abtretung an.
- Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Das Recht der IT-SUED GmbH & Co. KG, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die IT-SUED GmbH & Co. KG wird die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, sich nicht im Zahlungsverzug befindet und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
- Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Auftraggeber wird stets für die IT-SUED GmbH & Co. KG vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum der IT-SUED GmbH & Co. KG stehenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die IT-SUED GmbH & Co. KG Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die IT-SUED GmbH & Co. KG berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht ausdrücklich erklärt wird.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten angemessen gegen Schäden, insbesondere gegen Feuer, Wasser und Diebstahl, zu versichern.
- Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, sind der IT SUED GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 6 Leistungen, Leistungsverzug und Mitwirkungspflichten
- Die IT-SUED GmbH & Co. KG erbringt Dienstleistungen im Bereich IT-Systeme, IT Infrastruktur, Software, Support, Beratung sowie damit zusammenhängende Leistungen.
- Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden die Leistungen als Dienstleistung erbracht. Ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet. Werkvertragliche Leistungen (z. B. Herstellung eines bestimmten Erfolgs) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Vereinbarung zwischen den Parteien oder den tatsächlich beauftragten bzw. in Anspruch genommenen Leistungen.
- Die IT-SUED GmbH & Co. KG ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter (Erfüllungsgehilfen) zu bedienen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die IT-SUED GmbH & Co. KG bei der Leistungserbringung angemessen zu unterstützen. Insbesondere hat der Auftraggeber:
– alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig bereitzustellen,
– erforderliche Zugänge zu Systemen, Netzwerken und Räumlichkeiten zu gewähren,
– einen fachlich geeigneten Ansprechpartner zu benennen,
– notwendige Mitwirkungshandlungen unverzüglich vorzunehmen,
– vereinbarte Termine einzuhalten,
– sicherzustellen, dass eingesetzte Systeme und Software dem aktuellen Stand entsprechen, soweit dies Einfluss auf die Leistungserbringung hat,
– angemessene Maßnahmen zur Datensicherung zu treffen. - Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so gehen hieraus entstehende Verzögerungen, Mehraufwände und zusätzliche Kosten zu seinen Lasten. Die IT-SUED GmbH & Co. KG ist berechtigt, hierdurch entstehenden Aufwand gesondert abzurechnen.
- Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert vergütet. Dies gilt insbesondere für:
– zusätzliche Anforderungen oder nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs,
– Mehraufwand aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder geänderter Auftraggebervorgaben,
– Leistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers kurzfristig oder außerhalb der ursprünglichen Planung erbracht werden,
– zusätzlichen Support- oder Projektaufwand. - Die IT-SUED GmbH & Co. KG ist berechtigt, diese Leistungen nach den jeweils gültigen Vergütungssätzen abzurechnen.
- Termine und Fristen für Leistungen sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls gelten Angaben zu Zeitpunkten lediglich als unverbindliche Richtwerte.
- IT-Sicherheit und Datensicherung sind gemeinsame Aufgaben von Auftraggeber und IT-SUED GmbH & Co. KG.
§ 7 Termine, Fristen und Verzug
- Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls gelten Zeitangaben lediglich als unverbindliche Richtwerte.
- Soweit nicht ausdrücklich schriftlich oder in einem gesonderten Service-Level Agreement (SLA) vereinbart, bestehen keine festen Reaktions- oder Entstörzeiten. Die Bearbeitung von Anfragen und Störungen erfolgt im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der Priorität sowie der vertraglichen Vereinbarungen.
- Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
- Verzögerungen, die auf fehlender, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers oder auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs der IT SUED GmbH & Co. KG beruhen, verlängern vereinbarte Fristen und Termine entsprechend. Dies gilt insbesondere bei:
– verspäteter Bereitstellung von Informationen, Daten oder Zugängen,
– Verzögerungen bei Entscheidungen oder Freigaben durch den Auftraggeber,
– technischen Problemen in der IT-Infrastruktur des Auftraggebers,
– Ausfällen von Leitungen, Strom oder Drittanbieterdiensten,
– sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen. - Gerät die IT-SUED GmbH & Co. KG mit einer Leistung in Verzug, so setzt dies voraus, dass der Auftraggeber der IT-SUED GmbH & Co. KG zuvor eine angemessene schriftliche Nachfrist gesetzt hat.
- Schadensersatzansprüche wegen Verzugs bestehen nur im Rahmen der in § 8 geregelten Haftungsbeschränkungen.
- Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
- Wird die Leistungserbringung auf Wunsch des Auftraggebers oder aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, ist die IT-SUED GmbH & Co. KG berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.
§ 8 Gewährleistung
- Für Mängel an gelieferten Waren und erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt für neu gelieferte Waren 12 Monate ab Ablieferung. Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Waren sowie erbrachte Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gelten die Leistungen als genehmigt.
- Bei Vorliegen eines Mangels ist die IT-SUED GmbH & Co. KG nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie für den Auftraggeber unzumutbar, ist der Auftraggeber berechtigt, den Preis angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei Mängeln, die zurückzuführen sind auf:
– unsachgemäße Verwendung oder Bedienung durch den Auftraggeber oder Dritte,
– vom Auftraggeber oder Dritten vorgenommene Änderungen oder Eingriffe in die Leistung,
– äußere Einflüsse (z. B. Stromausfälle, Hardwaredefekte, Netzstörungen),
– fehlende oder unzureichende Wartung,
– veraltete oder inkompatible Softwareumgebungen,
– fehlende oder mangelhafte Datensicherung. - Im Falle von Software, Dienstleistungen oder IT-Systembetreuung schuldet die IT SUED GmbH & Co. KG keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, richten sich ausschließlich nach den Regelungen in § 8 dieser AGB.
§ 9 Haftung, Datenverlust und Datensicherung
- Die IT-SUED GmbH & Co. KG haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der IT-SUED GmbH & Co. KG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung der IT-SUED GmbH & Co. KG – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen sowie Datenverluste.
- Die IT-SUED GmbH & Co. KG weist darauf hin, dass trotz größter Sorgfalt bei IT Dienstleistungen ein vollständiger Schutz vor Datenverlust, Datenbeschädigung oder Systemausfällen technisch nicht gewährleistet werden kann.
- Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, eigenständig für eine angemessene, regelmäßige und überprüfte Sicherung seiner Daten zu sorgen, sofern nicht ausdrücklich eine entsprechende Leistung (z. B. Managed Backup oder sonstige Datensicherungsdienstleistungen) durch die IT-SUED GmbH & Co. KG vereinbart wurde.
- Sofern die IT-SUED GmbH & Co. KG mit der Durchführung von Datensicherungen beauftragt ist, beschränkt sich die Haftung im Falle eines Datenverlustes auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber angefallen wäre.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der IT-SUED GmbH & Co. KG.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der IT-SUED GmbH & Co. KG in 88436 Oberessendorf.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das für den Sitz des Unternehmens zuständige Gericht.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
Stand: Juni 2026